
Geschäftsführer haften mit dem Privatvermögen.
Nach §43 GmbHG und §93 AktG haften Geschäftsführer und Vorstände persönlich und unbeschränkt für Vermögensschäden aus Führungsentscheidungen. Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen.
Drei typische Situationen. Drei ehrliche Antworten.
Als GmbH-Geschäftsführer haften Sie persönlich für Vermögensschäden – auch wenn Sie kein Gehalt beziehen. Der Klassiker: Insolvenzverschleppung.
- Insolvenzverschleppung mitversichert
- Passiver Rechtsschutz
- Vorstands- und Aufsichtsratshaftung

Erstgespräch & Bedarfsanalyse
Persönlich in Annweiler oder Bellheim, telefonisch oder per Video. Wir klären in Ruhe Ihre Ziele, ganz ohne Verkaufsdruck.
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Alles, was zu D&O gehört.
Von der ersten Beratung über den Vergleich bis zur lebenslangen Betreuung, wir sind Ihr Ansprechpartner für alles rund um D&O.
- Passiver Rechtsschutz gegen unberechtigte Ansprüche
- Zahlung berechtigter Schadenersatzansprüche
- Insolvenzverschleppung nach §64 GmbHG
- Steuerhaftung nach §69 AO
- Sozialversicherungsbeiträge nach §266a StGB
- Aufsichtsrats- und Beiratshaftung
- Serienschaden über mehrere Jahre
- Nachhaftung nach Ausscheiden
- Weltweite Deckung optional
- Freie Anwaltswahl
Vertrauen ist keine Floskel.
Auf Ihrer Seite
Maklerstatus nach §34d GewO, wir vertreten Sie, nicht den Versicherer.
Geprüfte Qualität
Eintrag im Vermittlerregister IHK. Vermögensschadenhaftpflicht inklusive.
Transparent dokumentiert
Jede Empfehlung schriftlich begründet, nachvollziehbar und rechtssicher.
Persönlich aus der Südpfalz
Annweiler & Bellheim, kein Call-Center, sondern echte Menschen mit Namen.
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